AGB

Datenschutzerklärung & AGB

Information über Erhebung personenbezogener Daten

Sofern ich personenbezogene Daten erhalte, verarbeite und nutze ich diese unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften (DSGVO). Die mitgeteilten Daten (E-Mailadresse, ggf. Name, Adresse und Telefonnummer) werden von mir gespeichert, um Fragen zu beantworten, Neuigkeiten, Tipps oder Angebote über Veranstaltungen, Kurse oder Seminare mitzuteilen. Die Daten werden von mir zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben.

Es besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung der Daten, sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Unterrichtung, Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.

Für den Gebrauch des Widerrufsrechtes, bitte ich um Mitteilung unter Kerstin@mka-horsemanship-knaus.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen des AUS- UND WEITERBILDUNGSSTÜTZPUNKT DER MKA – HORSEMANSHIP ACADEMY

1. Allgemeines:

1.1 Die Öffnungszeiten des AUS- UND WEITERBILDUNGSSTÜTZPUNKTES DER MKA sind Montag bis Sonntag von 09:00h bis 18:00h.

1.2 Der Aufenthalt auf der gesamten Anlage des Aus- und Weiterbildungsstützpunktes erfolgt auf eigene Gefahr; Minderjährige sind von Ihren Erziehungsberechtigten jederzeit zu beaufsichtigen.

1.3 Das Betreten der Stallungen und der Koppeln ist nur in Begleitung von Mitarbeitern des AUS- UND WEITERBILDUNGSSTÜTZPUNKTES DER MKA gestattet. Das Berühren von Pferden in den Stallungen und auf den Koppeln ist untersagt, ebenso ist das Füttern der Pferde untersagt.

1.4 Wir lieben Hunde – trotzdem ist das Mitführen von Hunden auf der gesamten Anlage nur bei ständig angeleinten Hunden erlaubt, die sich ruhig verhalten. Hunde dürfen nicht frei laufen oder unbeaufsichtigt gelassen werden und haben außerdem keinen Zutritt zur Reitbahn (Halle und Reitplatz), Koppeln, Stallungen (Boxen und Stallgassen) sowie insbesondere nicht zu jeglichen Bereichen, in welchen Heu, Stroh, Späne oder weiteres Futter gelagert werden.
Aus Gründen der Höflichkeit gegenüber allen Bewohnern und Nutzern der Anlage gehen wir selbstverständlich davon aus, dass Hunde ausschließlich außerhalb der gesamten Anlage und der Koppeln spazieren geführt werden, um ihre Notdurft zur verrichten. Sollte die Notdurft doch auf der Anlage verrichtet werden, verpflichtet sich der Hundebesitzer zum Beseitigen der Notdurft.

1.5 Das Rauchen ist in der Reitbahn (Halle und Reitplatz), den Seminarräumen, den Koppeln und Stallungen (Boxen und Stallgassen) sowie insbesondere den Bereichen der Lagerung von Heu, Stroh, Spänen und weiterem Futter untersagt.

2. Kurse und Trainings

2.1 Die Anmeldung für Kurse und Training ist rechtsverbindlich.

2.2 Die Anreise mit eigenem Pferd ist mit Voranmeldung während der unter 1.1 genannten Öffnungszeiten nach erfolgter Voranmeldung möglich. Die Anreise außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit Kerstin Knaus möglich.

2.3 Alle zu einem Kurs oder Training mitgebrachten Pferde müssen einen gültigen Impfschutz (Tetanus und Influenza) besitzen und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Eine Privat- sowie Tierhalter-Haftpflichtversicherung muss bestehen. Eventuelle Unarten wie z.B. Zähneknirschen, Koppen, Weben, etc. müssen Kerstin Knaus vor der Anreise zwingend mitgeteilt werden.
Im Zweifel kann seitens des AUS- UND WEITERBILDUNGSSTÜTZPUNKTES DER MKA eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung verlangt werden.

2.4 Die Fütterung der für Kurse oder Trainings eingestellten Pferde, erfolgt nach Absprache mit den jeweiligen Besitzern, ausschließlich durch Mitarbeiter des AUS- UND WEITERBILDUNGSSTÜTZPUNKTES DER MKA.
Es ist untersagt:
– Heu, Stroh, Späne oder Kraftfutter selbständig zu entnehmen,
– In den Boxen zu misten oder ähnliches,
– Eine Fütterung (auch von Zusatzfutter u .ä.) außerhalb der Fütterungszeiten durchzuführen,
– Pferde des AUS- UND WEITERBILDUNGSSTÜTZPUNKTES DER MKA, eingestellte Pferde, Trainingspferde oder Pferde anderer Kursteilnehmer zu füttern (gilt für alle Arten von Futter oder „Leckerlies“).

2.5 Die Gebühren für den jeweiligen Kurs bzw. Training sowie weitere anfallenden Kosten für Gastboxen, Leihpferd o.ä. sind vor Veranstaltungsbeginn an das AUS- UND WEITERBILDUNGSSTÜTZPUNKT DER MKA zu entrichten.

2.6 Sollte ein Kurs oder Training wider Erwarten aus wichtigen Gründen wie beispielsweise Krankheit des Trainers oder höherer Gewalt nicht stattfinden, werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt. In diesem Fall wird für alle Teilnehmer ein passender Ersatztermin zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist keine Entschädigung möglich.

2.7 Die Teilnahme an den Kursen und Trainings erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die durchführenden Trainer, sowie der AUS- UND WEITERBILDUNGSTÜTZPUNKT DER MKA sind von jeglicher Haftung frei gestellt.

2.8 Bei Stornierung der Teilnahme werden folgende Gebühren fällig: Bis zum 14. Tag vor Kursbeginn 20 %, bis zum 7. Tag vor Kursbeginn 50 %, bis zum 5. Tag vor Kursbeginn und danach 100 %. Die Berechnungsgrundlage bildet jeweils der Endpreis des angemeldeten Teilnehmers. Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter lediglich ein Schaden unterhalb der jeweiligen Stornogebühr entstanden ist.

2.9 Wird der Kurs durch den Teilnehmer vorzeitig abgebrochen, ist trotzdem die gesamte Kursgebühr fällig.

2.10 Während Kursen und Trainings sind jegliche Art von Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen untersagt. Mobiltelefone sind während der Kurszeiten auszuschalten. Dies gilt für Teilnehmer und Zuschauer des Kurses.

Lediglich nach persönlicher Absprache mit Kerstin Knaus dürfen in besonderen Fällen Lichtbilder gefertigt werden.

2.11 Bei Stornierung eines Berittvertrages fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 50 % der jeweiligen Berittgebühren eines Monats an.

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